Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)
Seit August 2023 sind Schweinehaltungsbetriebe in Deutschland verpflichtet, ihre Haltungsform zu kennzeichnen und lückenlos zu dokumentieren.
Was ist das TierHaltKennzG?
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) trat am 1. August 2023 in Kraft und führt eine verpflichtende staatliche Kennzeichnung der Haltungsform bei Schweinefleisch ein. Ziel ist es, Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Die 5 Haltungsformen
| Stufe | Bezeichnung | Anforderung |
|---|---|---|
| HF 1 | Stall | Gesetzliche Mindestanforderungen. Keine Zusatzanforderungen. |
| HF 2 | Stall + Platz | Mindestens 20 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben. |
| HF 3 | Frischluftstall | Ständiger Zugang zu Außenluft (Außenklimabereich). |
| HF 4 | Auslauf/Weide | Regelmäßiger Zugang zu Auslauf oder Weide. |
| HF 5 | Bio | Haltung nach EU-Öko-Verordnung mit Bio-Zertifizierung. |
Dokumentationspflichten
Betriebe müssen nachweisen können, dass ihre tatsächliche Haltung der deklarierten Haltungsform entspricht. Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Stallmaße und Platzangebot je Tier
- Nachweise zu Ausstattung (Beschäftigungsmaterial, etc.)
- Bei HF 3–5: Nachweis über Außenbereiche oder Bio-Zertifikat
- Laufendes Stallbuch mit Bestandsveränderungen
TierwohlDoku und das TierHaltKennzG
TierwohlDoku unterstützt alle 5 Haltungsformen und prüft automatisch, ob Ihr Betrieb die Anforderungen erfüllt. Das Audit-Ready-Dashboard zeigt Ihnen jederzeit den Compliance-Status.