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Gesetz

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

Seit August 2023 sind Schweinehaltungsbetriebe in Deutschland verpflichtet, ihre Haltungsform zu kennzeichnen und lückenlos zu dokumentieren.

Was ist das TierHaltKennzG?

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) trat am 1. August 2023 in Kraft und führt eine verpflichtende staatliche Kennzeichnung der Haltungsform bei Schweinefleisch ein. Ziel ist es, Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen.

Die 5 Haltungsformen

StufeBezeichnungAnforderung
HF 1StallGesetzliche Mindestanforderungen. Keine Zusatzanforderungen.
HF 2Stall + PlatzMindestens 20 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben.
HF 3FrischluftstallStändiger Zugang zu Außenluft (Außenklimabereich).
HF 4Auslauf/WeideRegelmäßiger Zugang zu Auslauf oder Weide.
HF 5BioHaltung nach EU-Öko-Verordnung mit Bio-Zertifizierung.

Dokumentationspflichten

Betriebe müssen nachweisen können, dass ihre tatsächliche Haltung der deklarierten Haltungsform entspricht. Folgende Nachweise sind erforderlich:

  • Stallmaße und Platzangebot je Tier
  • Nachweise zu Ausstattung (Beschäftigungsmaterial, etc.)
  • Bei HF 3–5: Nachweis über Außenbereiche oder Bio-Zertifikat
  • Laufendes Stallbuch mit Bestandsveränderungen

TierwohlDoku und das TierHaltKennzG

TierwohlDoku unterstützt alle 5 Haltungsformen und prüft automatisch, ob Ihr Betrieb die Anforderungen erfüllt. Das Audit-Ready-Dashboard zeigt Ihnen jederzeit den Compliance-Status.