Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) verpflichtet Tierhalter seit 2023 zur systematischen Erfassung aller Antibiotikabehandlungen und Berechnung des Therapiehäufigkeits-Index (THI). Dieser Leitfaden erklärt, wie das TAM-Monitoring in der Praxis funktioniert.
Was ist der Therapiehäufigkeits-Index (THI)?
Der THI (früher: TAM-Index) beschreibt, wie intensiv ein Betrieb Antibiotika einsetzt. Er wird halbjährlich für jeden Tierhaltungsbereich berechnet und mit dem bundesweiten Benchmark verglichen.
Die Formel:
THI = (Anzahl Behandlungstage × Anzahl behandelter Tiere) / Durchschnittlicher Bestand
Je höher der THI, desto intensiver der Antibiotikaeinsatz im Vergleich zum Bestand.
Welche Betriebe sind meldepflichtig?
Meldepflichtig sind Betriebe, die folgende Tierzahlen überschreiten:
- Mastschweine: mehr als 250 Tiere je Halbjahr
- Ferkel: mehr als 250 Tiere je Halbjahr
- Mastkälber/Mastrinder: mehr als 50 Tiere je Halbjahr
- Masthühner: mehr als 10.000 Tiere je Halbjahr
- Mastputen: mehr als 1.000 Tiere je Halbjahr
Das Benchmark-System
Die bundesweiten Benchmarks werden halbjährlich vom BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) veröffentlicht:
- Benchmark 1 (Bundesmedian): Betriebe über diesem Wert werden beobachtet
- Benchmark 2 (75. Perzentile): Betriebe über diesem Wert unterliegen Handlungspflichten
Bei Überschreitung von Benchmark 2 muss der Betrieb:
- Den betreuenden Tierarzt konsultieren
- Einen schriftlichen Maßnahmenplan erstellen
- Bei zweimaliger Überschreitung: Reduzierungsplan vorlegen
Schritt-für-Schritt: TAM-Monitoring im Betrieb
Schritt 1: Behandlungen erfassen Jede Antibiotikabehandlung muss sofort dokumentiert werden mit:
- Datum der Behandlung
- Verwendetes Arzneimittel (Handelsname + Wirkstoff)
- Anzahl der behandelten Tiere
- Behandlungsdauer (Tage)
- Name des behandelnden Tierarztes
Schritt 2: THI halbjährlich berechnen Am 31. März und 30. September berechnen Sie den THI für das vergangene Halbjahr. TierwohlDoku erledigt das automatisch aus Ihren erfassten Behandlungsdaten.
Schritt 3: Melden Bis zum 14. April (für das erste Halbjahr) und 14. Oktober (für das zweite Halbjahr) muss der THI an das HIT-System gemeldet werden.
Schritt 4: Benchmark vergleichen Vergleichen Sie Ihren THI mit den aktuellen Benchmarks. Ein Ampelsystem zeigt sofort, ob Handlungsbedarf besteht.
TAM-Monitoring mit TierwohlDoku
TierwohlDoku automatisiert den gesamten Prozess:
- Behandlungen direkt am Smartphone erfassen
- THI wird automatisch berechnet
- Benchmark-Vergleich in Echtzeit
- Frühwarnung wenn Grenzwerte nahen
- Meldungsassistent für HIT-Übertragung
Nutzen Sie unseren kostenlosen TAM-Rechner für eine erste Berechnung. Für einen vollständigen Überblick lesen Sie unseren Wissen-Artikel TAM-Antibiotika-Monitoring nach TAMG.
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