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Monitoring

TAM-Monitoring nach TAMG: Praxisleitfaden für Tierhalter

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum TAM-Monitoring: THI berechnen, Benchmarks verstehen und Meldepflichten nach TAMG korrekt erfüllen.

3. Februar 2025

Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) verpflichtet Tierhalter seit 2023 zur systematischen Erfassung aller Antibiotikabehandlungen und Berechnung des Therapiehäufigkeits-Index (THI). Dieser Leitfaden erklärt, wie das TAM-Monitoring in der Praxis funktioniert.

Was ist der Therapiehäufigkeits-Index (THI)?

Der THI (früher: TAM-Index) beschreibt, wie intensiv ein Betrieb Antibiotika einsetzt. Er wird halbjährlich für jeden Tierhaltungsbereich berechnet und mit dem bundesweiten Benchmark verglichen.

Die Formel:

THI = (Anzahl Behandlungstage × Anzahl behandelter Tiere) / Durchschnittlicher Bestand

Je höher der THI, desto intensiver der Antibiotikaeinsatz im Vergleich zum Bestand.

Welche Betriebe sind meldepflichtig?

Meldepflichtig sind Betriebe, die folgende Tierzahlen überschreiten:

  • Mastschweine: mehr als 250 Tiere je Halbjahr
  • Ferkel: mehr als 250 Tiere je Halbjahr
  • Mastkälber/Mastrinder: mehr als 50 Tiere je Halbjahr
  • Masthühner: mehr als 10.000 Tiere je Halbjahr
  • Mastputen: mehr als 1.000 Tiere je Halbjahr

Das Benchmark-System

Die bundesweiten Benchmarks werden halbjährlich vom BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) veröffentlicht:

  • Benchmark 1 (Bundesmedian): Betriebe über diesem Wert werden beobachtet
  • Benchmark 2 (75. Perzentile): Betriebe über diesem Wert unterliegen Handlungspflichten

Bei Überschreitung von Benchmark 2 muss der Betrieb:

  1. Den betreuenden Tierarzt konsultieren
  2. Einen schriftlichen Maßnahmenplan erstellen
  3. Bei zweimaliger Überschreitung: Reduzierungsplan vorlegen

Schritt-für-Schritt: TAM-Monitoring im Betrieb

Schritt 1: Behandlungen erfassen Jede Antibiotikabehandlung muss sofort dokumentiert werden mit:

  • Datum der Behandlung
  • Verwendetes Arzneimittel (Handelsname + Wirkstoff)
  • Anzahl der behandelten Tiere
  • Behandlungsdauer (Tage)
  • Name des behandelnden Tierarztes

Schritt 2: THI halbjährlich berechnen Am 31. März und 30. September berechnen Sie den THI für das vergangene Halbjahr. TierwohlDoku erledigt das automatisch aus Ihren erfassten Behandlungsdaten.

Schritt 3: Melden Bis zum 14. April (für das erste Halbjahr) und 14. Oktober (für das zweite Halbjahr) muss der THI an das HIT-System gemeldet werden.

Schritt 4: Benchmark vergleichen Vergleichen Sie Ihren THI mit den aktuellen Benchmarks. Ein Ampelsystem zeigt sofort, ob Handlungsbedarf besteht.

TAM-Monitoring mit TierwohlDoku

TierwohlDoku automatisiert den gesamten Prozess:

  • Behandlungen direkt am Smartphone erfassen
  • THI wird automatisch berechnet
  • Benchmark-Vergleich in Echtzeit
  • Frühwarnung wenn Grenzwerte nahen
  • Meldungsassistent für HIT-Übertragung

Nutzen Sie unseren kostenlosen TAM-Rechner für eine erste Berechnung. Für einen vollständigen Überblick lesen Sie unseren Wissen-Artikel TAM-Antibiotika-Monitoring nach TAMG.

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