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TierHaltKennzG erklärt: Die 5 Haltungsformen und was Betriebe tun müssen

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist seit August 2023 in Kraft. Wir erklären die 5 Haltungsformen, Dokumentationspflichten und praktische Umsetzungstipps.

15. Januar 2025

Seit dem 1. August 2023 sind Schweinehaltungsbetriebe in Deutschland verpflichtet, ihre Haltungsform zu kennzeichnen und lückenlos zu dokumentieren. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) bringt neue Anforderungen — aber auch Chancen für Betriebe, die höhere Haltungsformen dokumentieren.

Was ist das TierHaltKennzG?

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz führt eine staatliche Pflicht-Kennzeichnung der Haltungsform bei Schweinefleisch ein. Ziel: Verbraucher sollen beim Kauf von Schweinefleisch erkennen können, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden.

Die Kennzeichnung erfolgt mit Stufen von 1 (gesetzliches Minimum) bis 5 (Bio).

Die 5 Haltungsformen im Überblick

Haltungsform 1 — Stall: Entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Kein zusätzliches Platzangebot, keine besonderen Anforderungen an Beschäftigung oder Außenbereiche.

Haltungsform 2 — Stall + Platz: Mindestens 20 % mehr Platz pro Tier als gesetzlich vorgeschrieben. Erste Verbesserung gegenüber dem gesetzlichen Minimum.

Haltungsform 3 — Frischluftstall: Die Tiere haben ständigen Zugang zu Außenluft durch einen Außenklimabereich. Diese Stufe erfordert bauliche Maßnahmen am Stall.

Haltungsform 4 — Auslauf/Weide: Regelmäßiger Zugang zu einem Außenauslauf oder einer Weide. Erhöhte Anforderungen an Fläche und Stallgestaltung.

Haltungsform 5 — Bio: Haltung nach EU-Öko-Verordnung mit anerkannter Bio-Zertifizierung. Höchste Anforderungen an Platz, Futter und Tiergesundheit.

Dokumentationspflichten für Betriebe

Betriebe müssen nachweisen können, dass ihre tatsächliche Haltung der deklarierten Stufe entspricht. Folgende Nachweise sind erforderlich:

  • Stallbuch: Laufende Dokumentation von Bestandsveränderungen, Zugängen, Abgängen und Todesfällen
  • Platznachweis: Stallmaße und berechnetes Platzangebot je Tier
  • Ausstattungsnachweis: Beschäftigungsmaterial, Buchtenstrukturierung (ab HF 2)
  • Außenbereichsnachweis: Für HF 3–5: Nachweis über Art und Nutzung der Außenbereiche
  • Bio-Zertifikat: Für HF 5

Praktische Umsetzungstipps

1. Stallbuch digitalisieren: Papier-Stallbücher sind fehleranfällig und bei Audits mühsam nachzuvollziehen. Digitale Lösungen wie TierwohlDoku ermöglichen die lückenlose, mobile Dokumentation.

2. Platzberechnung dokumentieren: Halten Sie die Stallfläche, Anzahl der Tierplätze und das berechnete Platzangebot schriftlich fest — und aktualisieren Sie es bei baulichen Veränderungen.

3. Frühzeitig auf höhere Haltungsformen vorbereiten: Die Tierwohlprämien für HF 3–5 können den wirtschaftlichen Mehraufwand ausgleichen. Nutzen Sie unseren Haltungsform-Rechner zur ersten Orientierung.

Fazit

Das TierHaltKennzG ist für Schweinebetriebe verpflichtend — und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, höhere Haltungsformen als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Der Schlüssel liegt in lückenloser, effizienter Dokumentation.

TierwohlDoku unterstützt alle 5 Haltungsformen und erstellt auf Knopfdruck alle erforderlichen Nachweise.